Besitzer eines Hundes müssen auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung haben.

In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist wichtig um sich gegen Schadensersatzansprüchen Dritter abzusichern.
Ein absolutes "Muss" für jeden Hundebesitzer.
Auch ein gut erzogener Hund kann zum Beispiel einen Verkehrsunfall auslösen, dann kommen oft hohe Schadensersatzansprüche auf den Besitzer zu. Der Hundehalter ist für Personenschäden und Sachschäden voll haftbar.
Schadensersatzansprüche können durch sehr hohe Forderungen des Geschädigten den finanziellen Ruin für den Hundebesitzer bedeuten.
Davor schützt man sich mit der Hundehaftpflichtversicherung.
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Die Hundehaftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund.
Hunde sind instinktgesteuert, auch wenn sie noch so friedlich und lieb sind. Da Halter von Hunden für deren verursachte Schäden haften, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll.
Die Hundehaftpflichtversicherung
Der Postbote, der vom Hund gebissen wird, mag in weiten Teil eher einer Legende entspringen. Dennoch gibt es ihn. Genauso wie den wertvollen Teppich der Tante, auf dem der Vierbeiner sein Geschäft verrichtet. Diese und viele andere Beispiele sind Belege dafür, dass auch das bravste Tier Schäden anrichten kann.
Haftbar gemacht wird immer der Halter des Hundes. Die Höhe des Schadens ist dabei nicht maßgeblich, sie richtet sich nicht nach Höchstgrenzen, sondern nach dem faktischen Schaden. Jeder Hundehalter tut also gut daran, eine Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen.
Hundehaftpflichtversicherung: Schuld oder nicht schuld – das ist nicht die Frage
Ob Sie sich als Hundehalter schuldhaft verhalten haben oder nicht, ist völlig bedeutungslos, wenn Ihr Hund einen Schaden angerichtet hat. Sobald Dritte Ihnen gegenüber Schadensersatzforderungen stellen, sehen Sie sich der Situation gegenüber, den Schaden zu begleichen oder zu beweisen, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Enger gefasst kann man sagen, dass allein der Besitz eines Hundes Sie voll und ganz in die Verantwortung nimmt, für Schäden zu haften, die dadurch entstehen können.
Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadensersatzforderung gegen Sie auf. Dabei hat die Versicherungssumme, die in Ihrem Vertrag festgelegt wurde, die tragende Funktion. Der angesprochene wertvolle Teppich mag vielleicht noch einen finanziell übersichtlichen Schaden anrichten.
Kommen Menschen zu Schaden und entstehen Folgekosten durch ärztliche Behandlungen oder Reha-Maßnahmen und Unfallrente, können die Summe jedoch in ganz andere Sphären gelangen. Achten Sie also auf eine ausreichende Versicherungssumme.
Da die Beiträge einer Hundehaftpflichtversicherung insgesamt günstig sind, können höhere Versicherungssummen problemlos versichert werden.
Wenn Sie im Recht sind
Es ist eine Sache, wenn Dritte Schadensersatzforderungen an Sie stellen, weil ihr Hund vermeintlich einen Schaden angerichtet hat, für den Sie verantwortlich gemacht werden. Eine ganze andere Frage ist die danach, ob die Forderung tatsächlich ihre Berechtigung hat.
Die Hundehaftpflichtversicherung prüft grundsätzlich, ob Schadensersatzforderungen mit Recht gestellt werden oder nicht. Ergibt die Prüfung, dass dem nicht so ist, tritt die Versicherung als Rechtsschutzversicherung auf und blockt die Zahlungsaufforderungen ab.
Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung
Wie bereits erwähnt, sind Schäden ihrer Höhe nach nur schwer abzuschätzen. Kommt alles zusammen, können Schadensersatzforderungen im Millionenbereich entstehen. Daher ist die Wahl einer ausreichend hohen Versicherungssumme von immenser Bedeutung.
Doch nicht nur die, auch der Versicherungsumfang ist maßgeblich. So sollte eine Hundehaftpflichtversicherung beispielsweise Schäden im Hotel oder an der Wohnungstür abdecken. Grundsätzlich gibt es die Bereiche Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die in die Vertragsgestaltung mit einfließen sollten.
Besonderheiten in der Hundehaftpflichtversicherung
Wenn Sie mit Ihrem Hund an Hunderennen oder anderen speziellen Veranstaltungen teilnehmen, ist es sinnvoll, das im Vertrag zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Vierbeiner auch einmal von anderen Personen ausgeführt wird. Dies sollte ebenfalls im Vertrag vermerkt sein.
Zudem sind selbstverständlich Laufzeiten des Vertrags, besondere Ausschlüsse oder Kündigungsfristen für Sie relevant.
Leinenzwang?
Wohl kaum jemand möchte seinen Hund gern immer an der Leine führen, schließlich brauchen Tiere Auslauf. Trotzdem gibt es Verträge, in denen ein Leinenzwang für bestimmte Hunde vorgesehen ist. Meist gilt das für Rassen, die allgemein als besonders gefährlich eingestuft werden. Das müssen jedoch nicht zwingend nur Kampfhunde sein, einige Rassen werden ebenfalls so eingestuft.
Falls es den Leinenzwang im Vertrag der Hundehaftpflichtversicherung gibt, kommt diese nur dann für Schäden auf, wenn Sie Ihren Hund auch tatsächlich an der Leine geführt haben. Andernfalls besteht Leistungsfreiheit.
Korrektes Verhalten im Schadensfall
Passiert das, was sich niemand wünscht, sind Sie in der Pflicht, sich angemessen zu verhalten. Im Schadensfall bedeutet das zunächst einmal, dass Sie sich sofort um Verletzte kümmern. Das regelmäßige Auffrischen der Erste-Hilfe-Kompetenzen ist daher zu empfehlen.
Sie müssen darüber hinaus den Schaden zeitnah der Versicherung melden. Die Frist dafür beträgt maximal eine Woche, besser ist es jedoch, Sie sind schneller. Zu Ihren Aufgaben gehört ein detaillierter Bericht, der den Hergang genau erläutert. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, können Sie das weitere Vorgehen getrost der Hundehaftpflichtversicherung überlassen, sie kümmert sich darum.
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