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Die Kfz-Versicherung
Wenn Sie ins Auto steigen, dann haben Sie zuvor zahlreiche Risiken abgesichert, die im Straßenverkehr lauern. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Haftpflichtversicherung
Es gibt diverse Tarifbausteine, die Sie wählen können, aber nicht müssen. Die Haftpflichtversicherung gehört jedoch nicht dazu, sie ist eine Pflichtversicherung, um die kein Autofahrer herumkommt. Versichert sind neben dem Halter auch der Eigentümer, Fahrer und Beifahrer im Wagen. Diese Pflichtversicherung ist im Übrigen eine sinnvolle Sache, denn Haftpflichtschäden können so teuer werden, dass sie die Existenz bedrohen.
Wie sich der Beitrag der KFZ-Versicherung errechnet
Verschiedene Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe des Beitrages. Zunächst einmal geht es um den Fahrzeugtyp. Das ist nicht zu unterschätzen, Fahrzeuge, die in den Statistiken mit hohen Unfallraten oder Diebstahlquoten auftauchen, sind bei den Versicherern nicht so gern gesehen und daher teurer als Modelle, die weniger Auffälligkeiten zeigen.
Weiter trägt die jährliche Fahrleistung zum Beitrag bei. Naturgemäß sind bei Vielfahrern die Risiken höher einzuschätzen. Das gilt auch für das Alter des Fahrers. Ältere Menschen fahren meist vorsichtiger, besonnener und routinierter als junge.
Nicht zuletzt wirkt sich die Anzahl der Personen, die das Auto fahren, auf die Beitragshöhe aus. Und die Frage, wo es steht. Für Autos, die auf der Straße geparkt werden, ergeben sich andere Beiträge also für solche, die in einem Carport oder eine Garage untergestellt sind.
Erfahrung und Unfallfreiheit zahlen sich aus
Wer über einen längeren Zeitraum unfallfrei fährt, wird von seiner Kfz-Versicherung dafür belohnt. Der sogenannte Schadensfreiheitsrabatt kann sich nach einer gewissen Zeit des unfallfreien Fahrens spürbar auf das eigene Portemonnaie auswirken. Fahranfänger müssen sich diesen Luxus erst erarbeiten. Besonders, wenn der Führerschein vor weniger als drei Jahren erworben wurde, müssen empfindliche Beiträge in Kauf genommen werden. Es handelt sich um die Schadensfreiheitsklasse „0“, das bedeutet Beiträge zwischen 190 und 230 Prozent. Sind die ersten drei Jahre ohne Zwischenfall überstanden, kommt es zur Schadensfreiheitsklasse „1/2“, was zu Beiträgen zwischen 115 bis 140 Prozent führt.
Vollkasko und Teilkaskoversicherung
Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, sind sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung dort bereits enthalten. Zu ihnen gehören beispielsweise Schäden durch Unwetter, Glasbruch oder Feuer. In vielen Fällen werden auch Marderbisse oder Zusammenstöße mit Wild durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wird das Auto gestohlen, springt die Teilkaskoversicherung ebenfalls ein.
Die Vollkaskoversicherung dagegen ist immer dann sinnvoll, wenn das Auto entweder neu oder recht hochwertig ist. Sie deckt auch Schäden ab, die durch Unfälle, Parkschäden in Abwesenheit des Fahrers oder bei Unfallflucht und Vandalismus entstehen. In der Regel ist es ratsam, den Vollkaskoschutz nach ca. drei Jahren auf Teilkasko umzustellen, der Wertverlust des Autos spielt dabei unter anderem eine Rolle.
Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Kündigung
Die richtige Deckungssumme ist von größter Bedeutung bei der Kfz-Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben sind für die Haftpflichtversicherung 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden, die Summe erhöht sich auf 7,5 Millionen Euro, wenn mehrere Menschen zu Schaden kommen. Vermögensschäden sind mit 1,12 Millionen Euro abgesichert. Im tatsächlichen Schadensfall können viel höhere Summen fällig werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die erweiterte Deckung wählen, die je nach Versicherer bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen kann. Der Beitragsunterschied ist meist zu vernachlässigen, sodass Sie für die größtmögliche Sicherheit keine Unmengen zahlen müssen.
Wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen, können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung einbauen. Diese bewegt sich in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro und reduziert Ihren Beitrag.
Üblicherweise werden Verträge für Kfz-Versicherungen für ein Jahr abgeschlossen. Da es sich dabei meistens um ein Kalenderjahr handelt, beginnt vor dem letzten Quartal eines Jahres die große Phase der Versicherungs-Werbung. Wird der Beitrag erhöht, besteht übrigens immer das außerordentliche Kündigungsrecht. Diese ist dann auch unterjährig möglich.