Die Rürup-Rente ist die wichtige Vorsorge für Selbständige und Unternehmer.

Im Jahr 2012 sind 74 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar.
Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an.
Maximal können 14.800 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Rürup-Rente ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung.
Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Dafür ist die das Guthaben in der Rürup-Rente vor Pfändungen geschützt und darf auch nicht bei der Hartz IV Berechnung als Vermögen angerechnet werden.
Das kostenlose Angebot zur Rürup-Rente gibt die Übersicht über die Beiträge zur Rürup-Rente sowie der Leistungen bei der Auszahlung.
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Für Selbständige und Freiberufler ist die private Altersvorsorge fast noch wichtiger als für Angestellte, da sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Rürup-Rente wurde daher speziell für diese Zielgruppe vom Gesetzgeber entwickelt.
Die Rürup Rente
Schon seit langer Zeit weiß fast jeder, dass die gesetzliche Rente für einen komfortablen Lebensstandard im Alter nicht mehr ausreicht. Das gilt für alle Menschen, seien sie angestellt oder selbständig tätig. Dieses Wissen hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, für Angestellte die Riester Rente einzuführen. Diese soll ein Anreiz sein, über die gesetzliche Versorgung hinaus privat etwas für die Rente zu tun.
Allerdings fallen alle Freiberufler und Selbständige aus diesem staatlichen Fördersystem heraus. Nach der Riester Rente dauerte es daher nicht lange, bis der Gesetzgeber auch für den selbständigen Berufsstand eine geförderte Form der Altersvorsorge installierte. Das Prinzip funktioniert anders als bei der Riester Rente und ist auf die Bedürfnisse von Selbständigen besser zugeschnitten.
Die Rürup Rente ist steuerlich absetzbar
Als Selbständiger ist man meist darauf bedacht, so viele Ausgaben wie möglich steuerlich geltend zu machen. Alles, was aus den Umsätzen finanziert oder steuerlich abgesetzt werden kann, wirkt sich positiv auf die Gewinne eines Unternehmens aus.
Die Rürup Rente greift an genau diesem Punkt, denn die Beiträge in diese Form der Altersvorsorge sind steuerlich für den Selbständigen und Freiberufler absetzbar. Diese Steuerersparnis sorgt für mehr Liquidität beim Unternehmen und setzt so Mittel für die private Altersvorsorge frei. Seit der Einführung der Rürup Rente haben mehr Selbständige als zuvor die Möglichkeit, etwas für den Ruhestand zu tun.
Flexibilität ist gefragt
Als Angestellter kann man recht gut planen. Das Gehalt kommt jeden Monat pünktlich auf das Konto, dadurch hat man Planungssicherheit bei der Vorsorge für die Rente. Selbständige dagegen befinden sich häufig in einer deutlich unklareren Situation.
Je nach Branche und Stand am Markt kann es sein, dass zu bestimmten Zeiten mehr Umsätze generiert werden, zu anderen eher Flaute herrscht. Eine gute Altersvorsorge muss sich diesen Voraussetzungen anpassen.
Die Versicherungsgesellschaften können daher Produkte anbieten, die sich durch ein großes Maß an Flexibilität auszeichnen. So ist es möglich, nur geringe Beiträge einzuzahlen oder ganz mit der Zahlung zu pausieren. Auch Einmaleinzahlungen sind realisierbar.
Das ist oft dann von Vorteil, wenn am Jahresende die steuerliche Ausgangssituation eine einmalige Investition erlaubt und sinnvoll erscheinen lässt. Weiterhin bieten die Assekuranzen Bewegungsspielraum bei der Rürup Rente, wenn es um Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten oder den Eintritt in die Rente geht. So erlaubt die Rürup Rente, erst mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres den Zeitpunkt des Rentenbeginns festzulegen. Für viele Selbständige ein unschätzbarer Vorteil.
Rürup Rente: Der Saat gibt, der Staat nimmt
Niemand hat etwas zu verschenken, der Staat schon gar nicht. Zumal er in der misslichen Lage ist, immer mehr Rentner finanzieren zu müssen. Daher überrascht es kaum, dass er bei allen steuerlichen Begünstigungen während der Ansparphase am Ende auch wieder etwas zurückbekommen will. Die Rürup Rente muss voll versteuert werden.
Doch was zunächst wie ein erheblicher Nachteil klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als gar nicht so gravierend. Schließlich gelten für Rentner, die Leistungen aus der Rürup Rente beziehen, relativ hohe Steuerfreibeträge.
Für Alleinstehende gilt ein jährlicher Freibetrag von 18.900 Euro, Verheiratete zahlen erst dann Steuern auf ihre Rente, wenn Sie mehr als 37.800 Euro im Portemonnaie haben. Dieser Umstand führt dazu, dass selbst bei der Besteuerung der Rente doch meist noch genügend übrig bleibt.
Möglichkeiten und Einschränkungen
Die Rürup Rente soll wirklich nur für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Daher verbietet der Gesetzgeber das Verpfänden, Verleihen oder Übertragen. Offiziell ist die Rürup Rente darüber hinaus nicht vererbbar.
Die Versicherungsgesellschaften machen dies in der Praxis aber durch Zusatzvereinbarungen letztlich doch oft möglich. Kapitalauszahlungen sind nicht vorgesehen, nur eine Rentenzahlung ist möglich.
Und Bausteine wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Hinterbliebenenversorgung dürfen nicht mehr als 49 Prozent des Beitrages erreichen. Bei all diesen Einschränkungen ist die Rürup Rente dennoch ein geeignetes Mittel für Selbständige, eine effiziente Vorsorge für die Zeit nach der Berufstätigkeit zu erreichen.
Und wenn es einmal nicht so gut läuft, muss man sich als Selbständiger auch keine Sorgen machen, zumindest nicht um die Rürup Rente. Vor dem Zugriff von „Hartz IV“ ist sie geschützt, eine Verwertung darf nicht stattfinden.
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